Dienstag, 6. Mai 2008
03.05.2008: Der Geht-So-Tag
Halb zehn in Deutschland, K. Noppers fährt mit seinem Fahrzeug auf die bereits komplett verstopfte Kreuzung: „Ich habe doch grün!“ Zeitgleich lernt ein fünfjähriger Junge eine Lektion für‘s Leben.
„Pascal-Maximilian, die Ampel ist rot. Da muss man stehen bleiben.“
„Aber Mama, der Mann da geht auch über die Straße.“
„Das ist auch ein Verbrecher.“ Nicht ganz, aber die Tendenz stimmt.

In Deutschland ist eine Verkehrsampel nach überwiegender Rechtsauffassung ein Verwaltungsakt im Sinne des § 35 VwVfG. Sie ersetzt quasi die Handzeichen eines mit hoheitlichen Rechten versehenen Verkehrspolizisten. Für Nichtjuristen: Bei Rot hat man stehen zu bleiben. Sonst Ordnungswidrigkeit. Bei Zuwiderhandlung wird man wahrscheinlich zu 40 Stunden nonstop Zwangs-TV mit Barbara Salesch verurteilt. Da bleiben nur noch zwei unbeantwortete Fragen.

1. Darf oder muss man bei Grün fahren? (verm. „darf“, vgl. § 1 StVO.)
2. Ersetzt das Martinshorn einen brüllenden Polizisten?

Hier in Spanien sieht man eine Ampel eher als eine Art Empfehlung. Dass man nicht warten muss, wenn man andere Verkehrsteilnehmer nicht behindert, leuchtet mir schnell ein.

Jetzt gehe ich immer mit gutem Beispiel voran.

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Übergepack
Aaaahhh jetzt weiß ich was so schwer war in Deinem Koffer, die ganzen Rechtstexte mit denen Du Dich auseinandersetzt.

Ich bin dafür, dass man in Berlin mindestens 1/3 wenn nicht sogar die 1/2 der Ampeln nachts abschalten und generell sollten sie mal gucken, ob in den letzten fünf Jahren nicht zu viele Ampeln aufgestellt wurden…

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